Das Michael Jackson Estate hat an Conrad Murray, den ehemaligen Arzt von Michael Jackson, ein scharf formuliertes Warnschreiben geschickt und uns das PDF des Schreibens zur Verfügung gestellt, das hier abrufbar ist.
Das Warnschreiben wurde von Howard Weitzman, dem Anwalt des Michael Jackson Estate, an die Anwältin von Conrad Murray, Frau Valerie Wass, gesendet und fasst sich wie folgt zusammen:
„Sehr geehrter Dr. Murray, ich schreibe Ihnen im Namen des Michael Jackson Estate, um Sie zu warnen, unverzüglich jegliche Gespräche über Michael Jackson mit den Medien einzustellen. Ihre jüngsten Aussagen bezüglich der medizinischen Behandlungen von Herrn Jackson und seines Todes stellen eine schändlich offensichtliche Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht dar. Entgegen Ihrer eigennützigen Behauptungen waren Sie mit Sicherheit nicht Michael Jacksons ‚Freund‘. Sie waren sein Arzt und für seine Behandlung verantwortlich. Dementsprechend fallen alle Angelegenheiten zwischen Ihnen in den Bereich der Arzt-Patienten-Beziehung. Daraus ergibt sich Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit, die auch nach dem Tod von Michael Jackson weiterhin gilt. Das Michael Jackson Estate hält dieses Recht auf Vertraulichkeit und kann es geltend machen. Das Estate hat Ihnen niemals das Recht eingeräumt und wird Ihnen niemals das Recht einräumen, über Michael Jackson, seine Behandlungen oder die Gespräche, die zwischen Ihnen stattgefunden haben, mit irgendeiner Person oder den Medien zu sprechen.
Es besteht kein Zweifel, dass Sie bereits gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen haben. Nachdem Sie vor der Jury, die Sie im Prozess verurteilte, geschwiegen haben, ist es zutiefst feige, dass Sie nun versuchen, Ihr Verhalten vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, indem Sie angebliche Gespräche zwischen Ihnen und Michael sowie vermeintliche medizinische Behandlungen schildern. Die Informationen, die Sie in Ihrem Interview preisgegeben haben, sind genau die Art von Informationen, die das Gesetz schützen will. Sollten Sie weiterhin gegen Ihren ärztlichen Eid verstoßen und Informationen offenlegen – von denen viele offenbar erfunden sind – wird das Estate alle notwendigen und verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, einschließlich der Einreichung einer Klage gegen Sie, die Ihnen rechtlich untersagen würde, private Informationen über Herrn Jackson in Interviews oder in dem Buch, das Sie offenbar verkaufen wollen, öffentlich zu machen. Sollte die überraschende Nachricht wahr sein, dass Sie versuchen, Ihre medizinische Zulassung zurückzuerlangen, wird das Estate Ihren Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht – und jede Weigerung, dieses Prinzip im Hinblick auf Michael Jacksons Behandlungen zu respektieren – den zuständigen Ärztekammern melden.“
Quelle: eMJey.com
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