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Michael Jackson
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Facharzt für Kindesmissbrauch sagt vor Gericht aus

Januar
Am Freitag, dem 21. Januar, erlaubte Richter Melville in einem Urteil der Staatsanwaltschaft, einen Spezialisten für Kindesmissbrauch als Zeugen vor Gericht zuzulassen. Thomas Mesereau, Jacksons Verteidiger, erklärte, dass eine solche Zeugenaussage die unzuverlässigen Aussagen der Familie des Anklägers stützen könnte. Er fügte hinzu, dass, wenn bewiesen werden kann, dass der Ankläger und seine Familie „keine Opfer, sondern nachweislich Lügner“ sind, eine solche Zeugenaussage nicht zugelassen werden sollte. Mesereau versucht darzulegen, dass die Familie des Anklägers durchgehend gelogen und widersprüchliche Aussagen gegenüber Polizei, Sozialarbeitern und Jacksons Mitarbeitern gemacht hat. Außerdem erklärte Mesereau in einem am 21. Januar beim Gericht eingereichten Antrag, dass Zeitschriften und Bücher, die bei der Durchsuchung von Jacksons Haus beschlagnahmt wurden, den Geschworenen nicht mit obszönen oder vulgären Titeln gezeigt werden sollten.
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